Der regulatorische Abstand

In der letzten Kartoffelakademie sprach Karl Bär vom Umweltinstitut München über den Regulatorischen Abstand. Was im ersten Moment verdächtig nach „eine Armlänge“ klingt, ist jedoch ein wirklich interessanter Umstand, der eines der Hauptprobleme von TTIP darstellt.

In den Medien wird im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen gerne exemplarisch das Chlorhühnchen durchs Dorf getrieben. Doch als Bio-KäuferInnen und ggf. Nicht-Huhn-EsserInnen ist man gerne verleitet, sich von derlei chemisch keimfrei gewaschenen Fleischstücken nicht den Appetit verderben zu lassen. Hat ja nichts mit einem selbst zu tun und von tierethischen Aspekten abgesehen, ist es letztlich das Problem von Billigfleischkäufern, oder? Nein, ist es nicht.

Schauen wir uns hierzu das System der Lebensmittelerzeugung an (ist aber in anderen Branchen analog): Die unterste Qualitätsgrenze stellen die rechtlichen Mindestanforderungen dar, welche konkret definiert sind. Dann folgt ein weites Feld, in dem sich die zahlreichen konventionellen Marken tummeln und in dem jeder Hersteller eigene Qualitätskriterien für sich formulieren kann. Zusätzlich gibt es EG-Bio, mit ebenfalls klar festgelegten Kriterien und darüber kommen die Anbauverbände wie Naturland, Bioland oder demeter. Darüber hinaus können noch regionale und/oder saisonale Aspekte eine Rolle spielen. Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass eine bessere Qualität das Ergebnis von höherem Aufwand in der Erzeugung ist. D.h. je weiter man auf der Qualitätsskala nach oben kommt, desto teurer werden die Produkte.

regulatorischer Abstand

Regulierte Erzeugung – hinzu kommen z.B. noch Regionalität und/oder Saisonalität

Die rechtlichen Definitionen, die wie gesagt zum einen die Mindestkriterien und zum anderen die Bio-Level regulieren, sind aber nicht in Stein gemeißelt. Derjenige konventionelle Hersteller, der sich unten gerade noch am legalen Limit bewegt, kann am billigsten produzieren und hat ein großes Interesse an einer Deregulierung dieser rechtlichen Bedingungen, um noch billiger zu erzeugen. So weit, so klar – zurück zum Chlorhuhn: Wenn ich am Ende mein Fleisch keimfrei im Desinfektionsbad waschen darf, kann ich in den vorgelagerten Prozessen weniger Wert auf Hygiene und Sorgfalt legen. Ergo wird die Produktion billiger. Der Abstand vom untersten Limit zu den nächsten Levels wird dadurch größer. Je weiter nun die Preise für konventionelle Produkte von deren Bio-Varianten entfernt sind, desto geringer wird im Gegenzug die Bereitschaft „des Konsumenten“ den hohen Mehrpreis für Biolebensmittel zu bezahlen.

Diesen regulatorischen Abstand möchte die Industrie, die EU und die USA so groß wie möglich haben bzw. die rechtliche Grenze nach unten verschieben – da ist man sich einig. Und schon ist das Chlorhuhn auch ein Problem für alle, die sowas zwar nicht essen, sich aber generell den Ausbau von Ökolandbau, faire Arbeitsbedingungen verantwortungsbewusste Unternehmen wünschen. Insoweit hat die IHK Bayern (Zitat: „Die Verhandlungen dürfen nicht zu früh von wirtschaftsfremden Themen, wie z.B. vom Verbraucherschutz, überlagert werden.“) schon Recht – es geht um viel mehr als nur um Chlorhühner.